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Bei der Übernahme arbeitsrechtlicher Mandate haben wir uns bewusst nicht einer verbreiteten Mode angeschlossen, nur Arbeitgeber oder nur Arbeitnehmer zu vertreten. Das kommt unseren Mandanten in besonderer Weise zugute, da wir eben beide Seiten der Medaille gut kennen.
Arbeitsrecht heißt für Unternehmen in erster Linie vorbeugende Interessenvertretung. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Beratung bei der Übertragung und Restrukturierung von Unternehmen. Dies umfasst sowohl den Betriebsübergang als auch das Outsourcing. Weiter gehört hierher die Betriebsänderung (einschließlich Personalabbau) und die Anpassung von Arbeitsbedingungen.
Wir entwickeln mit Ihnen durchführbare Konzepte und helfen, diese umzusetzen. Für den Mittelstand bieten wir das gesamte arbeits- und sozialrechtliche Programm, das in großen Unternehmen eine gut geführte Personalabteilung betreut. Wir beantworten Ihnen alle Fragen von der Abfindung bis hin zum Zwischenverdienst.
Ein bekannter individualrechtlicher Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in den Dienst- und Arbeitsverträgen von Führungskräften oder Geschäftsführern, einschließlich der Vergütungsgestaltung und nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Die Tatsache, dass unsere Mandanten uns weiter empfehlen, bestätigt uns in unserer Arbeit und ist zugleich ein steter Ansporn.

Ihre Ansprechpartner:
Christof Geldmacher (Fachanwalt)
Björn Schugardt
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t.